Unterbringung
Die Unterbringung ist im Rahmen der §§ 33, 27 SGB VIII, (bei jungen Volljährigen i.V. mit § 41SGB VIII) oder § 42 SGB VIII möglich.
Befristete Unterbringung ohne Hilfeplan mit klarer Perspektive (0 -17 Jahre)
Inobhutnahme, befristete Unterbringung ohne Hilfeplan bei ungeklärter Perspektive, Abklärung (0 -17 Jahre)
Befristete Unterbringung mit Hilfeplan, mit dem Ziel der Verselbständigung oder Rückführung (0 -17 Jahre)
Intensivpflege mit Mehrbedarf für besonders entwicklungsbeeinträchtigete Kinder und Jugendliche
Mögliche Gründe
Eskalierende Konflikte in der Herkunftsfamilie
Gefährdung des Kindeswohles
Obdachlosigkeit
Schwierigkeiten in Schule, Familie oder Ausbildung
Überforderung und Überlastung der Eltern
Notwendige Therapie- oder Krankenhausaufenthalte
der Eltern
Ausschlußkriterien
Akute Selbst- oder Fremdgefährdung
Akute Betäubungsmittelabhängigkeit
Akute psychische Erkrankung